1CLICK-HOSTER BLOG

Ohne Gewähr auf Richtigkeit der Angaben und Erreichbarkeit der Hoster

Prämienprogramm: Einstellung von RapidPoints und RapidDonati

Zum 1. Juli wird RapidShare sein RapidPoints-Programm einstellen. Das Unternehmen reagiert damit auf Behauptungen, wonach das Prämienprogramm eine Belohnung für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte darstelle.
Da die Nutzer von RapidShare auf keinen Fall einem solchen ungerechtfertigten Generalverdacht ausgesetzt sein sollen, sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen. Denn das oberste Ziel von RapidShare bleibt, den Nutzern einen schnellen, sicheren und zuverlässigen Service zu bieten.

Was ändert sich für die Nutzer?
Das Wichtigste: Sie können Ihre bisher gesammelten Punkte noch bis zum 6. Juli 2010 einlösen. Beachten Sie hierzu bitte auch, dass wir Ihnen in den nächsten Tagen eine Möglichkeit anbieten werden, einen Collector's Account in einen kostenlosen Premium-Account umzuwandeln und die Punkte in diesen zu übernehmen.

Leider mussten wir auch die RapidDonations aufgeben. Für alle vorgestellten Organisationen und Projekte sind jeweils 10.000 Euro zusammengekommen. Dafür an dieser Stelle allen Spendern ein herzliches Dankeschön! Derzeit überlegen wir, wie wir das Spendenprogramm in Zukunft fortführen können.
Klar ist für uns auch, dass wir weiterhin Kunden belohnen möchten, die Neukunden anwerben. Sobald wir ein neues System dafür entwickelt haben, werden wir Sie darüber sofort informieren.
Quelle

3 neue Hoster

Heute wurden drei weitere 1-click-hoster hinzugefügt:

- turbobit.net
- fileserve.com
- hypershare.de

Weitere Anfrage bitte in diesem Thread http://www.1click-hoster.com/viewtopic.php?f=106&t=1561 melden ...

EV gegen Netload: Bankdaten des Uploaders preisgegeben

Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung (EV) gegen den Frankfurter Filehoster Netload wurde dieser angewiesen, alle vorhandenen Zahlungsdaten von drei Uploadern von Pornofilmen preiszugeben. Einer der Uploader wurde über seinen PayPal-Account identifiziert.

Eigentlich fing alles ganz harmlos an. Der ehemalige gulli:board User icebiatch beklagte sich zum Jahresbeginn darüber, dass sein Premiumaccount nicht mehr funktionieren würde. Vier Tage später bekam er eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wurde, dass man ihm seinen Account wegen eines Verstoßes gegen die AGB's gesperrt hätte. Der Grund: Er hat bei Netload illegale Files hochgeladen. Abgeschlossen wurde die E-Mail mit den Worten: „Vielen Dank, dass du Netload benutzt.“

Die Vergangenheitsform wäre wohl passender gewesen. Was der User nicht wusste, bereits am 8.12.2009 war gegen den One-Click-Hoster Netload mit Sitz in Deutschland eine einstweilige Verfügung (EV) ergangen. Die beanstandeten Pornofilme „Meine Geile Nachbarin“, „Gina deckt auf 9“ und „Bootcamp3“ wurden dort von besagtem User icebiatch hochgeladen. Basis der einstweiligen Verfügung war das vermutete Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes der Urheberrechtsverletzung. Antragssteller waren die Wuppertaler INO Handels & Vertriebs GmbH und die MMV-Multi Media Vertriebs GmbH, in der Branche alles andere als unbeschriebene Blätter. Letzteres Unternehmen ist auch schon durch Abmahnungen im Peer-to-Peer Bereich aufgefallen.

Netload wurde durch die EV dazu verpflichtet, gegenüber den Antragsstellern Auskunft zu erteilen. Sollte die Anschrift des Uploaders nicht verfügbar sein, so müssten alle vorhandenen Zahlungsdaten der Person inklusive Kontonummer, Paypal oder Moneybookers-Daten preisgegeben werden. Neben icebiatch ließ man sich im gleichen Fall auch die Daten der Uploader „Teufel“ und „Crystal“ aushändigen. Der Streitwert wurde auf 15.000 Euro pro Film, also auf insgesamt 45.000 Euro festgesetzt.

Kurze Zeit später dürften neben icebiatch auch die beiden anderen Uploader Post vom Anwalt der MMV GmbH bekommen haben. Im besagten Schreiben wurde ihm die Verbreitung eines deutschen Pornofilms vorgeworfen, den man bereits im November 2009 auf einer Webwarez-Seite aufgespürt hatte. Der Film war auf diversen Hostern gespeichert, der deutsche Anbieter Netload mit Sitz in Frankfurt am Main konnte sich gegen das Auskunftsersuchen nicht wehren. Nach eigenen Angaben hätte man icebiatch anhand seines Paypal-Accounts identifiziert. Der Beklagte hat bereits seine persönlichen Konsequenzen aus dem Fall gezogen. Er hat all seine Accounts bei Netload.in, Rapidshare.com, Uploaded.to und Share-online gelöscht. „War 'ne schöne Zeit in der Szene aber irgendwann muss man dann doch erwachsen werden.“

Wer als Uploader bei einem One-Click-Hoster, der seinen Sitz oder die Server in der EU hat, auf Nummer sicher gehen will, muss neben seiner IP auch seine Bankverbindung verschleiern. Ein derartiges Vorgehen ist natürlich mit einer vergleichsweise hohen kriminellen Energie verbunden.

Der Fall ist authentisch, der Scan der EV liegt der Redaktion vor. Der betreffende Beschluss vom Landgericht Köln wurde mittlerweile auch in anonymisierter Form offiziell in der Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Auch der herausstechende Teil über die Herausgabe der Kontodaten gemäß §101 UrhG ist darin enthalten. Der g:b User Tyl3r_Durden hatte uns zur Warnung an alle Uploader um eine Veröffentlichung des Falls gebeten, selbst wenn dieser schon ein halbes Jahr zurückliegt.

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Premium-Accounts bleiben nach Ablauf der bezahlten Laufzeit

Mai 25, 2010
Ab sofort werden Premium-Accounts, deren bezahlte Laufzeit abgelaufen ist, nicht mehr automatisch gelöscht. Damit bieten wir unseren Kunden nun die Möglichkeit, die kostenpflichtigen Features genau dann zuzuschalten, wenn sie sie brauchen, ohne sich jedesmal einen neuen Account anlegen zu müssen, so wie es bisher der Fall war. Kosten fallen selbstverständlich nur an, sobald kostenpflichtige Module gebucht werden, ansonsten läuft der Account kostenfrei weiter.
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RapidShare erringt auch in USA richtungsweisenden Sieg

Erneut ist ein Unternehmen mit dem Versuch gescheitert, das Geschäftsmodell des weltweit führenden 1-Click-Filehosters RapidShare AG zu diskreditieren und als illegal zu brandmarken. Ein US-Bezirksgericht hat am 18. Mai 2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die RapidShare AG abgelehnt. Mit dem Antrag wollte der Erotikanbieter Perfect 10 RapidShare zwingen, die Verbreitung von Perfect 10-Bildern über RapidShares Filehosting-Dienst zu verhindern. Das Gericht hat den Antrag vollumfänglich zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass RapidShare als Filehoster keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten. Zudem habe Perfect 10 RapidShare nicht einmal die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte genannt.

Christian Schmid, Gründer der RapidShare AG, sagt: "Die Sichtweise, dass RapidShare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen. Dass dies nun auch in den USA anerkannt wird, ist ein Meilenstein für uns. Wir sind froh, dass das Gericht in Kalifornien der abenteuerlichen Argumentation von Perfect 10 nicht gefolgt ist und freuen uns darauf, auch in Zukunft den großen Unterschied zwischen RapidShare und illegalen Sharehostern verstärkt hervorzuheben."
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