Erneut ist ein Unternehmen mit dem Versuch gescheitert, das Geschäftsmodell des weltweit führenden 1-Click-Filehosters RapidShare AG zu diskreditieren und als illegal zu brandmarken. Ein US-Bezirksgericht hat am 18. Mai 2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die RapidShare AG abgelehnt. Mit dem Antrag wollte der Erotikanbieter Perfect 10 RapidShare zwingen, die Verbreitung von Perfect 10-Bildern über RapidShares Filehosting-Dienst zu verhindern. Das Gericht hat den Antrag vollumfänglich zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass RapidShare als Filehoster keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten. Zudem habe Perfect 10 RapidShare nicht einmal die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte genannt.
Christian Schmid, Gründer der RapidShare AG, sagt: "Die Sichtweise, dass RapidShare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen. Dass dies nun auch in den USA anerkannt wird, ist ein Meilenstein für uns. Wir sind froh, dass das Gericht in Kalifornien der abenteuerlichen Argumentation von Perfect 10 nicht gefolgt ist und freuen uns darauf, auch in Zukunft den großen Unterschied zwischen RapidShare und illegalen Sharehostern verstärkt hervorzuheben."
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Gut Wetter machen im Web
Der One-Click-Hoster RapidShare, nach eigenen Angaben eine der zwölf meistbesuchten Homepages der Welt, bemüht sich, bei Verlagen und Börsenverein gut Wetter zu machen. Seit Februar fordert der Branchenverband offiziell seine Mitgliedsverlage auf, gegen illegale Angebote urheberrechtlich geschützter Bücher auf den Plattformen des Unternehmens vorzugehen (mehr zum Hintergrund am Ende des Artikels). Jetzt denkt die Internetfirma mit Sitz in der Schweiz öffentlich darüber nach, einen eigenen Shop mit legalen Inhalten einzurichten.
Sehr weit gediehen sind die Pläne allerdings noch nicht. Das Unternehmen prüfe derzeit verschiedene Modelle, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage von buchreport. Eines davon: Wenn sich in Zukunft ein Rechteinhaber beschwert, dass bei RapidShare illegal ein urheberrechtlich geschütztes Werk angeboten wird, könnte das Unternehmen den Link zu einem Kaufangebot des Rechteinhabers auf der Plattform RapidTainment umleiten.
Über dieses und andere Modelle werde derzeit mit verschiedenen Unternehmen der Kreativindustrie verhandelt, heißt es von RapidShare. Das Pfund, mit dem der Austauschdienst in diesen Gesprächen wuchert, sind seine enormen Zugriffszahlen: Über seinen Inhalte-Shop RapidTainment könnten „potenziell bis zu 40 Mio Menschen am Tag“ erreicht werden.
Allerdings: Besonders ausgereift ist das Friedensangebot des Unternehmens noch nicht, obwohl unter anderem Musikproduzenten seit Monaten gegen illegale Angebote bei RapidShare vorgehen. Die Plattform RapidTainment ist zwar bereits eingerichtet, bisher aber nur mit Videospielen bestückt. Einen konkreten Termin, wann daraus ein Inhalte-Shop werden könnte, gibt es nach Auskunft des Unternehmens nicht.
Hintergrund: Börsenverein vs. RapidShare
* Im Februar hat der Börsenverein seine Mitglieder offiziell aufgerufen, gerichtlich gegen RapidShare vorzugehen. Ziel: Der One-Click-Hoster soll gezwungen werden, Titel dauerhaft von seiner Plattform zu entfernen.
* In Musterverfahren haben im Februar die Verlage Campus und De Gruyter entsprechende einstweilige Verfügungen beim Landgericht Hamburg erwirkt.
* Nach Angaben der Rechtsabteilung des Börsenvereins sind bis dato für 160 Buchtitel solche Verfügungen erlassen worden. Angestrebt wird, innerhalb von zwei Jahren mindestens 1000 Titel dauerhaft von den RapidShare-Plattformen entfernen zu lassen.
* Der Börsenverein reagiert reserviert auf die Ankündigung von RapidShare, einen Inhalte-Shop einzurichten. Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis gegenüber buchreport: „Unsere Maßnahmen scheinen ein Umdenken in Gang gesetzt zu haben. Generell begrüßen wir es deshalb auch, wenn RapidShare den Weg in die Legalität geht. Wir werden uns das neue Geschäftsmodell genau anschauen. Zunächst wird sich an unserer Vorgehensweise allerdings nichts ändern.“
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In den letzten drei Tagen kam es vereinzelt zu falschen Anzeigen von neu hinzugefügten Links, was auf eine Neugestalltung der Datenbank zurückzuführen ist. Durch den Umbau wurde allerdings die Hauptdatenbank soweit entlastet, dass auch zu Spitzenzeiten der Dienst gut bedienbar bleibt (vorallem bei der Administration im Userbereich).
Hinzugefügt wurde Share.cx als Filehoster.
Save.am scheint nicht mehr zu existieren, daher wird das Plugin deaktiviert.
Da das Erstellen von Jahresaccounts zum Eigenbedarf recht sinnlos ist, weil Punkte ja nicht verfallen und man sich als Uploader jederzeit einen neuen Account erstellen kann, darf man wohl davon ausgehen, dass diese Aktion durchaus aus neuer "Reward" gedacht ist und RapidShare damit auch Accountverkäufe inoffiziell duldet.
Damit schlagen sie gewisserweise zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits das Image-Problem von "Geld für Uploads" gegenüber der Öffentlichkeit und andererseits das Auszahlungsproblem (=> EV aufgetaucht: Netload muss Kontodaten der Uploader herausgeben).
Der Preis für den Monatsaccount setzt sich jetzt ebenfalls sowohl aus Premiumpunkten (zur Absicherung gegen Punktebetrug) als auch Freepunkten zusammen.
Kleiner Wermutstropfen: Der Umrechnungskurs von Premium- in Freepunkte wurde von 1:1,25 auf 1:1 abgesenkt.
Der Share-Hoster Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das hat das OLG Düsseldorf Ende März entschieden. Damit stellt sich das Gericht gegen die Ansicht des OLG Hamburg, wonach das gesamte Geschäftsmodell von Rapidshare den Schutz der Rechtsordnung nicht verdiene.
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Das wird ja immer lustiger,diese hin und her der Gerichte.