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OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für seine Nutzer

Der Share-Hoster Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das hat das OLG Düsseldorf Ende März entschieden. Damit stellt sich das Gericht gegen die Ansicht des OLG Hamburg, wonach das gesamte Geschäftsmodell von Rapidshare den Schutz der Rechtsordnung nicht verdiene.
Quelle

Das wird ja immer lustiger,diese hin und her der Gerichte.

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