Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, dass der Filehoster RapidShare keine ausufernden Maßnahmen ergreifen muss, um die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern. Damit wurde ein Urteil der vorhergehenden Instanz abgeändert.
Im vergangenen Jahr erhielt die RapidShare AG eine einstweilige Verfügung, die am Landgericht Düsseldorf ergangen war. Antragssteller war der Filmvertreiber Capelight Pictures. Das Unternehmen warf der RapidShare AG vor, seinen urheberrechtlich geschützten Film "Inside a Skinhead" illegal zu verbreiten. Der Filehoster aus der Schweiz wehrte sich gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.
Bereits im April 2010 hatte der Filehoster einen juristischen Sieg gegen Capelight Pictures verbuchen können. Damals sahen es die Richter als gegeben an, dass der Filehoster weit mehr Maßnahmen ergreife, als man ihm zumuten könne. Besonders war an diesem Verfahren die Tatsache, dass der Filmtitel beschreibende Begriffe beinhaltete. Der Einsatz eines Wortfilters hätte möglicherweise zu einer hohen Anzahl an Fehltreffern geführt, weshalb dies als unzumutbar angesehen wurde.
Auch im aktuellen Verfahren beinhaltete der Dateiname den gesamten Filmtitel. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch bestätigt, würde auch in einem solchen Fall der Einsatz eines Wortfilters nicht geschuldet sein. Dies würde nämlich dazu führen, dass unter Umständen auch rechtmäßige Speicherungen von Privatkopien verhindert werden. Darüber hinaus lehnte das Gericht die Forderung ab, dass RapidShare gegen die Verbreitung von Download-Links und Linksammlungen vorgehen müsse.
Ein positives Urteil, wie Rechtsanwalt Daniel Raimer, der die RapidShare AG in diesem Verfahren vertreten hat, meint: "Das Urteil ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die früher übliche Praxis von Rechteinhabern, RapidShare unter Verkennung der Realitäten und Missachtung des Geschäftsmodells von RapidShare auf gut Glück zu verklagen, geht nicht mehr auf. Die jüngsten Gerichtsentscheide in Deutschland und in den USA zeigen dies ganz deutlich."
Auch Christian Schmid, Gründer und Geschäftsführer der RapidShare AG zeigte sich hocherfreut über diese neuerliche Gerichtsentscheidung: "Das Urteil freut uns auch deshalb, weil es mit einem Kostenerstattungsanspruch verbunden ist. Insofern sollten sich Rechteinhaber in Zukunft genau überlegen, ob sie sich nicht die Zeit und vor allem die Kosten sparen wollen, RapidShare für etwas zu verklagen, für das das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden kann."
http://www.gulli.com/news/rapidshare-ol ... 2010-07-22
Traffic-Probleme für einzelne Dateien für Nutzer aus dem deutschen Raum
Leider häufen sich seit Mitte/Ende letzter Woche die Meldungen über die schlechte Erreichbarkeit einzelner Dateien/Server. Die Server sind allerdings fast nie die gleichen und funktionieren auch kurze Zeit später beim gleichen User ganz normal.
Scheinbar besteht ein Problem beim Übergang des ausländischen Traffics in den deutschsprachigen (T-Com-Systems) Raum. Viele private DSL-Anbieter setzen darauf auf, weshalb viele User davon betroffen sein dürften.
Für User ausserhalb dieser Netze (dazu gehören auch teilweise die deutschen Kabelnetze) werden keinerlei Einschränkungen spüren, wodurch auch schnell klar wird, dass die Server selber mehr als genug Reserven haben.
Wir bitten etwaige Verzögerungen (meist ist bei vielen Downloads nur eine Datei betroffen) zu entschuldigen und arbeiten an einer Alternative um die Probleme aus der Welt zu bekommen.
Juli 06, 2010
In Folge der Umstellung unseres Produkt- und Preismodells in den vergangenen Tagen haben wir von unseren Usern intensives Feedback erhalten. Darunter waren auch positive Rückmeldungen, aber wir sind ehrlich: Die meisten Antworten waren negativ. Mit unseren Änderungen haben wir viele User verunsichert. Das ist natürlich keine Absicht gewesen. Denn unser Ziel ist es ein System einzuführen, das den Nutzern mehr Flexibilität bietet. Wir sind aber froh über jede Rückmeldung unserer Kunden, denn nur so wissen wir, was unsere User wirklich wollen. Deswegen haben wir unser Angebot noch einmal grundlegend überarbeitet und deutlich einfacher gemacht:
Neben dem kostenlosen Premium Account gibt es ab sofort ein Paket für alle: RapidPro
Zum Preis von 99 Rapids erhält man für 30 Tage sofort ein Traffic-Volumen von 30 GB und ein Speicher-Volumen von 10 GB gut geschrieben.
Preis/ 30 TageStorage/ 30 TageTraffic/ 30 TageRapidPro99 Rapids10 GB30 GB
Wer mehr Volumen benötigt, kann es selbstverständlich dazukaufen. Jedes weitere 1 GB Storage kostet 2 Rapids für einen Zeitraum von 30 Tagen. 5 GB zusätzliches Traffic-Volumen kosten nur 14 Rapids.
Storagepreis:Trafficpreis:1 GB = 2 Rapid/Monat5 GB = 14 Rapids
Einmal gekaufter Traffic wird nicht mehr verfallen.
Der Storagepreis fällt nur dann an, wenn die Option "keep files forever" aktiviert wird.
Die Preise für Rapids bleiben bestehen: Prepaid-Aufladungen 400 Rapids 4,99 € 1.000 Rapids 9,95 € 2.000 Rapids 19,90 € 5.000 Rapids 49,75 € 20.000 Rapids 199,00 €
Das heißt, für umgerechnet nur 99 Cent kann man sein RapidPro 30 Tage nutzen. Damit ist das neue RapidShare auch preislich nicht zu toppen.
Wichtig: Es stehen folgende Optionen in den Account-Einstellungen zur Verfügung:
* Keep files forever: Diese Option ist in den Voreinstellungen nicht aktiviert. Dies bedeutet, dass sobald User ihr Speichervolumen überschreiten, Dateien, die länger als 60 Tage nicht gedownloadet wurden, automatisch gelöscht werden.
* Automatischer Traffic-Kauf: Diese Option ist in den Voreinstellungen aktiviert. Wenn User ihr Traffic-Volumen erreicht haben, kaufen sie automatisch Traffic dazu.
* Automatische RapidPro-Verlängerung: Diese Option ist in den Voreinstellungen aktiviert. RapidPro-Pakete werden automatisch nach 30 Tagen verlängert, sofern der User noch über Rapids verfügt.
Diese Einstellungen können jederzeit in den Account-Einstellungen geändert werden.
Wir sind überzeugt, mit dem neuen und einfachen Modell die Bedürfnisse unserer User zu erfüllen.
http://rapidshare.com/news.html
Liebe Nutzer unserer Plattform,
seit der Einführung der TDP Vergütung sind inzwischen 5 Monate vergangen und wir haben diese Zeit genutzt, um unser künftiges Vergütungssystem noch attraktiver gestalten zu können.
Im Zuge dessen wurden Optimierungen an einigen Stellen unseres Systems vorgenommen und somit bieten wir ab sofort mehr Flexibilität denn je, da die TDP Vergütung sich nun nach dem Herkunftsland des Downloaders richtet.
Zuvor hatten wir eine globale Vergütung für weltweiten Traffic angeboten und zwangsläufig führte dies dazu, dass wir weitere Restriktionen integrieren mussten.
Dadurch profitieren vor allem jene Teilnehmer unseres Partnerprogrammes, deren Besucher aus den hochvergüteten Regionen kommen.
Zum Start des erweiterten TDP Vergütungssystems bieten wir folgende TDP für die nachfolgenden Länder an:
Wir werden diese Liste kontinuierlich aktualisieren und im Laufe der nächsten Wochen auch Änderungen vornehmen.
Zeitweise wird es auch des öfteren vorkommen, dass die Vergütung bei einzelnen Ländern deutlich höher ist, jedoch haben wir uns als Ziel gesetzt, künftig einen stabilen TDP Preis für jedes einzelne Land zu ermitteln.
uploaded AG - Customer Care
Quelle http://uploaded.to/news?id=35
Mit Wirkung zum 29. Juni 2010 wird RapidShare sein Produkt- und Zahlungsmodell umstellen. Zukünftig werden die Kosten für RapidShare-Accounts nicht mehr nach Laufzeit gestaffelt sein, stattdessen wird es fünf Pakete mit unterschiedlichen Features geben. Bezahlt werden diese Pakete mit der neu eingeführten Währung, den so genannten Rapids. Um unseren Kunden größtmögliche Flexibilität bei der Wahl des Pakettyps zu geben, kann man täglich zwischen den Paketen wechseln und so immer die Features wählen, die für einen persönlich gerade am besten passen. Alle bisherigen Collector's Accounts werden automatisch per 1. Juli 2010 in kostenfreie Premium Accounts umgewandelt, sodass auch weiterhin eine Gratis-Nutzung des RapidShare-Angebots möglich ist.
...Weiter zu lesen bitte hier:
http://rapidshare.com/news.html